(06229) 9 30 90 88 | Mo-Fr 9-18 Uhrneue Logopädin
Das Wort »Logopädie« kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie »Sprecherziehung«. Sie ist eine medizinische Disziplin, die sich mit der Sprache, dem Sprechen, der Stimme und dem Schlucken beschäftigt. Die Logopädie gehört in Deutschland zur medizinischen Grundversorgung.
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Die Sprache ist unser wichtigstes Werkzeug im Umgang mit anderen Menschen. Wir brauchen sie täglich, um anderen mitzuteilen, was wir denken und fühlen. Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen können sich anderen gegenüber nur schwer verständlich machen. Sie sind dadurch häufig sozial isoliert und haben Schwierigkeiten, alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Auch Erfolg in Schule, Ausbildung und Beruf hängen davon ab, sich verständlich ausdrücken zu können. Deshalb gibt es die Logopädie. Sie hilft Menschen dabei, eine bestmögliche Kommunikationsfähigkeit zu erreichen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre Ziele verwirklichen können.
Um eine logopädische Therapie zu beginnen, benötigen Sie ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (z.B. Hausarztpraxis, Kieferorthopädie, Kinderarztpraxis).
Haben Sie ein Rezept? Dann rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin für eine Erstuntersuchung.
Bringen Sie das Rezept zur ersten Therapiesitzung mit. Ohne Rezept dürfen wir Sie nicht behandeln und können die Leistungen nicht abrechnen.
Jede Therapie beginnt mit einer ausführlichen logopädischen Diagnostik. Ist die Patientin oder der Patient ein Kind, findet vor der Diagnostik zunächst ein Gespräch mit Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigten (in der Regel in Abwesenheit Ihres Kindes) statt. Die Ergebnisse der Diagnostik erläutern wir Ihnen eingehend und besprechen mit Ihnen daraufhin unser geplantes therapeutisches Vorgehen. Danach, also ab der 2. oder 3. Stunde, beginnt die eigentliche Therapie. Bei Kindern findet die Therapie in der Regel in Abwesenheit der Eltern statt. Am Ende der Verordnung erhalten Sie einen Bericht für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht und ob aus unserer Sicht eine Weiterführung der Therapie anzuraten ist. Eine für Sie transparente Vorgehensweise liegt uns über den gesamten Therapieverlauf hinweg sehr am Herzen.
Ja. Entweder stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf Basis unseres Berichtes eine erneute Verordnung aus oder sie/er führt eine erneute Untersuchung durch, um eine eventuell weiter bestehende Behandlungsbedürftigkeit abzuklären. Besteht weiterhin Behandlungsbedürftigkeit so wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Therapie fortgeführt werden kann.
Ein Erstgespräch kann zwischen 45 und 60 Minuten dauern. Abhängig vom jeweiligen Störungsbild umfassen die folgenden Therapieeinheiten zwischen 30 , 45 oder 60 Minuten.
Überwiegend finden Einzeltherapien statt. Bei manchen Störungsbildern oder je nach Behandlungsphase ermöglicht die Gruppentherapie ein effektiveres Vorankommen und damit eine verkürzte Behandlungsdauer.
Der Behandlungszeitraum kann je nach Störungsbild sehr unterschiedlich sein. Im Einzelnen orientiert sich der Behandlungszeitraum am Schweregrad der Störung und der damit verbundenen Alltags- bzw. Entwicklungseinschränkungen. Die Bandbreite reicht von 10 bis 60 Verordnungsstunden.
Die Kosten für eine (medizinisch notwendige) logopädische Behandlung werden bis zu einem Alter von 18 Jahren zu 100 % von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fällt für Sie ein Eigenanteil von 15 % pro Verordnung an. Für privat Versicherte gelten ggf. abweichende Regelungen, die Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen können. Wir Logopädinnen und Logopäden sind verordnungsgebunden und benötigen in jedem Fall ein Rezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Für nicht erstattungsfähige Leistungen (IGEL) besteht die Möglichkeit, sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen zu lassen. Dies bedeutet, dass wir die notwendige Verordnung erhalten und somit tätig werden dürfen, dass Sie jedoch die Behandlungskosten vollständig selbst tragen müssen.
Versäumen Sie einen vereinbarten Termin und sagen Sie uns rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vor dem Termin) Bescheid, so fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine stellen wir privat in Höhe des Kassensatzes in Rechnung.