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Viele Eltern sind besorgt, wenn sie sprachliche Auffälligkeiten bei ihrem Kind bemerken: «Ist das normal? Wächst sich das noch aus?» Diese Fragen können nur Ärztinnen und Ärzte und geschulte Therapeutinnen und Therapeuten entscheiden. Fakt ist: Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern lassen sich durch eine logopädische Therapie oftmals gut beheben.
Die Dyslalie umfasst Sprech- und Artikulationsfehler wie die Ersetzung von Lauten (z.B.„Tamel“ statt Kamel), das Auslassen von Lauten („Bot“ statt Brot) und die Verzerrung von Lauten (z.B. Lispeln).
Typisch sind Schwierigkeiten im Umgang mit Präpositionen (auf, unter, neben, vor), Adjektiven (dick, groß, blau), Pluralformen (Haus-Häuser) und Artikeln (der, die, das). Darüber hinaus sind häufig Unsicherheiten im Wortschatz und/oder im Sprachverständnis und in der Satzbildung beobachtbar.
Redeflussstörungen treten meist periodisch schwankend auf und sind an unterschiedlich ausgeprägten Wiederholungen, Dehnungen oder Blockaden von Laut-, Wort- oder Satzteilen erkennbar. Hinzu kommen zumeist Körper- und Gesichtsanspannungen, die den Betroffenen ein entspanntes Kommunizieren erschweren. Beim Poltern zeigt sich ein meist recht schnelles, unstetes Sprechen, welches durch unverständliche Phrasen geprägt ist. Oft sind auch Anteile enthalten, die für das Stottern typisch sind. Meist fällt es dem Zuhörer schwer, den Erzählungen zu folgen.
Das Aufwachsen in einer mehrsprachigen Umgebung bietet für Kinder eine große Chance. Es stellt aber auch besondere Anforderungen an den Spracherwerb, denn die Kinder müssen mit verschiedenen sprachlichen Regeln (z.B. unterschiedlicher Satzbau) zurechtkommen. Auch die Anforderungen an das Umfeld sind hoch, denn die Kinder benötigen in beiden Sprachen sichere Sprachvorbilder und ausreichend „Übungsgelegenheiten“ . Wenn zweisprachig aufwachsende Kinder eine Sprache besser beherrschen als die andere, ist dies noch kein Grund zur Sorge. Behandlungsbedarf besteht aber dann, wenn das Kind in beiden Sprachen Auffälligkeiten zeigt bzw. die sprachlichen Fähigkeiten in beiden Sprachen deutlich hinter denen gleichaltriger Kindern zurückliegen. Typische Anzeichen sind hier Fehler in der Satzbildung, ein geringerer Wortschatz, häufige Suche nach den passenden Wörtern und allgemein eine schwer nachvollziehbare Erzählweise. Auch fehlen oft die beschreibenden Anteile der Sprache (warm, kalt, laut, etc.). Hier ist ein möglichst frühes Einschreiten nötig, denn diese Defizite sind später nur schwer aufzuholen und können die gesamte weitere Entwicklung in Schule und Beruf erheblich beeinträchtigen.
Unsere Kau- und Zungen-Mund-Muskulatur muss im Gleichgewicht zueinander sein, um den alltäglichen Anforderungen (Schlucken, Kauen, Sprechen) entsprechen zu können. Durch bestimmte Angewohnheiten (Schnuller tragen, Daumenlutschen etc.) oder körperliche Faktoren ( häufige Infekte der oberen Atemwege, Verletzungen, etc.) in der Entwicklung kann ein Ungleichgewicht entstehen. Sichtbar wird dies z.B. durch einen häufig fehlenden Mundschluss, einen Zungenvorstoß beim Schlucken, eine schlaffe am Mundboden liegende Zunge oder einen vermehrtem Speichelfluss. Hinzu kommen in der Folge häufig Zahnfehlstellungen. Deshalb sind es oft Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, die auf Störungen in diesem Bereich aufmerksam machen.
Am Anfang jeder Therapie steht eine ausführliche Erstuntersuchung. Durch Fragen und Tests stellen wir fest, »wo der Schuh drückt« und wie wir Ihnen oder Ihrem Kind am besten helfen können. Die eigentliche Therapie ist individuell sehr verschieden und kann z.B. aus therapeutischen Gesprächen, Übungen und Spielen bestehen.
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Um eine logopädische Therapie zu beginnen, benötigen Sie ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (z.B. Hausarztpraxis, Kieferorthopädie, Kinderarztpraxis).
Haben Sie ein Rezept? Dann rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin für eine Erstuntersuchung.
Bringen Sie das Rezept zur ersten Therapiesitzung mit. Ohne Rezept dürfen wir Sie nicht behandeln und können die Leistungen nicht abrechnen.
Jede Therapie beginnt mit einer ausführlichen logopädischen Diagnostik. Ist die Patientin oder der Patient ein Kind, findet vor der Diagnostik zunächst ein Gespräch mit Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigten (in der Regel in Abwesenheit Ihres Kindes) statt. Die Ergebnisse der Diagnostik erläutern wir Ihnen eingehend und besprechen mit Ihnen daraufhin unser geplantes therapeutisches Vorgehen. Danach, also ab der 2. oder 3. Stunde, beginnt die eigentliche Therapie. Bei Kindern findet die Therapie in der Regel in Abwesenheit der Eltern statt. Am Ende der Verordnung erhalten Sie einen Bericht für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht und ob aus unserer Sicht eine Weiterführung der Therapie anzuraten ist. Eine für Sie transparente Vorgehensweise liegt uns über den gesamten Therapieverlauf hinweg sehr am Herzen.
Ja. Entweder stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf Basis unseres Berichtes eine erneute Verordnung aus oder sie/er führt eine erneute Untersuchung durch, um eine eventuell weiter bestehende Behandlungsbedürftigkeit abzuklären. Besteht weiterhin Behandlungsbedürftigkeit so wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Therapie fortgeführt werden kann.
Ein Erstgespräch kann zwischen 45 und 60 Minuten dauern. Abhängig vom jeweiligen Störungsbild umfassen die folgenden Therapieeinheiten zwischen 30 , 45 oder 60 Minuten.
Überwiegend finden Einzeltherapien statt. Bei manchen Störungsbildern oder je nach Behandlungsphase ermöglicht die Gruppentherapie ein effektiveres Vorankommen und damit eine verkürzte Behandlungsdauer.
Der Behandlungszeitraum kann je nach Störungsbild sehr unterschiedlich sein. Im Einzelnen orientiert sich der Behandlungszeitraum am Schweregrad der Störung und der damit verbundenen Alltags- bzw. Entwicklungseinschränkungen. Die Bandbreite reicht von 10 bis 60 Verordnungsstunden.
Die Kosten für eine (medizinisch notwendige) logopädische Behandlung werden bis zu einem Alter von 18 Jahren zu 100 % von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fällt für Sie ein Eigenanteil von 15 % pro Verordnung an. Für privat Versicherte gelten ggf. abweichende Regelungen, die Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen können. Wir Logopädinnen und Logopäden sind verordnungsgebunden und benötigen in jedem Fall ein Rezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Für nicht erstattungsfähige Leistungen (IGEL) besteht die Möglichkeit, sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen zu lassen. Dies bedeutet, dass wir die notwendige Verordnung erhalten und somit tätig werden dürfen, dass Sie jedoch die Behandlungskosten vollständig selbst tragen müssen.
Versäumen Sie einen vereinbarten Termin und sagen Sie uns rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vor dem Termin) Bescheid, so fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine stellen wir privat in Höhe des Kassensatzes in Rechnung.